1.
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Alle unsere Angebotspreise
garantieren wir bis zur Erhöhung durch die Oberste Schiedskommission.
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2.
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Dieser Vertrag kommt nach
einem Probemonat zustande und wird auf die Dauer eines
Quartals abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres
Quartal oder kann mit einer Frist von einen Monaten (mit Datum des
Poststempels) gekündigt werden.
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3.
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Beschwerden über die
Reinigung müssen der Objektleitung unverzüglich mitgeteilt werden.
Ist es nicht möglich die Beschwerden abzustellen, ersuchen wir umgehend per
Fax oder eingeschriebenen Brief diesen Missstand der Geschäftsleitung mitzuteilen.
Die Firma “Die Reiniger – Peter Patek” garantiert die Behebung des
Missstandes innerhalb von 24 Stunden nach Verständigung durch das “Die
Reiniger – Peter Patek, Personal.
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4.
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Personalabwerbung unseres
Reinigungspersonals im Zuge des Umstiegs auf eine etwaige
Eigenreinigung oder der Wechsel zu einem Konkurrenzunternehmen mit unseren
Mitarbeitern zieht eine Vertragsstrafe von 3 Monatspauschalen nach sich. Dies
unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
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5.
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Für die übergebenen Objektschlüssel wird bei Verlust nur bis zu einem Wert von € 5.633,65 des
Schlüsselsystems gehaftet.
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6.
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Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, die ihm übertragenen Arbeiten durch sein
Personal oder seine Sublieferanten fachmännisch und gewissenhaft
durchzurühren.
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7.
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Sollte die Auftragserfüllung
durch Streik im Betrieb des Auftragsnehmers behindert
werden, ist das kein Grund zur Auftragslösung.
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8.
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Alle Absprachen bezüglich
dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, somit sind
alle mündlichen gegenstandslos.
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9.
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Die Monatspauschale ist nach
dem Ausstellen der Faktura (per 10. des Monats)
prompt fällig, da ohne Bezahlung keine versicherungstechnische Haftung
möglich ist.
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10.
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Der Auftragsnehmer
garantiert, dass seine Arbeitskräfte gefundene Gegenstände bei
der Kontaktperson des Auftraggebers deponieren. Vom Auftraggeber benötigt die
Firma “Die Reiniger – Peter Patek” bei Schlüsselperson zwei kostenlose
Garnituren Objektschlüssel, einen Raum für Maschinen und Geräte (Materialien
soweit notwendig), einen kalten Wasseranschluss, einen Raum für das Personal,
sowie Strom. Diese Dinge werden für einen reibungslosen Ablauf der
Reinigungsarbeiten benötigt.
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11.
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Der Auftragnehmer haftet für
alle Schäden, die bei Reinigungsarbeiten entstehen
und die er oder sein Personal schuldhaft verursachen. Für die Schäden, die
dem Auftragnehmer nicht innerhalb von 3 Tagen vom Auftraggeber schriftlich
gemeldet werden, entfällt die Haftung.
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12.
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Auftraggeber und
Auftragnehmer verpflichten sich, die vereinbarten Zeiten für die
Reinigungsarbeiten so einzuhalten, so dass weder der Betrieb des
Auftraggebers behindert wird, noch die Reinigungsarbeiten des Auftragnehmers
erschwert werden.
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13.
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Es ist dem Reinigungspersonal
der Firma “Die Reiniger – Peter Patek”
ausdrücklich untersagt Einblicke in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu
nehmen sowie Schränke, Schreibtische und sonstige Behältnisse zu öffnen. Es
ist ebenfalls untersagt, irgendwelche Personen, die nicht vom Auftragnehmer
eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Die Arbeitskräfte sind
gehalten, Anweisungen betreffend der Durchführung der Reinigungsarbeiten von
dem Bevollmächtigten des Auftragnehmers entgegenzunehmen.
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14.
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Gerichtsstand ist Tulln.
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